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If a client rejects late payment fees/interest due to having an old MSPA.

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Sowohl die Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) als auch die Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) sind gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bedürfen daher keiner vertraglichen Vereinbarung.

In unseren aktualisierten AGB wird diese bestehende Gesetzeslage lediglich klargestellt und beschrieben – es handelt sich also nicht um eine neue Regelung, sondern um eine transparente Darstellung der gesetzlichen Vorgaben.

Für Rückfragen stehen wir Euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.